Hausregeln
- Check-in und Check-out (Bitte teilen Sie uns die genauen Zeiten mit) Check-in: ab 16:00 Uhr Check-out: bis 10:00 Uhr
- Ruhezeiten 20:00 Uhr – 07:00 Uhr
- Keine Partys oder Veranstaltungen
- Kein kommerzielles Fotografieren
- Beachtung der WLAN- und Internet- Nutzungsvereinbarung
- Rauchen verboten/ Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet. Bitte schließen Sie beim Rauchen die Balkontür und öffnen ein Fenster der Loggia.
- Sicherheit und die Unterkunft: Vermeiden Sie Überraschungen, indem Sie wichtigen Details zur Unterkunft Ihres Gastgebers prüfen.
- Das Hochbett ist für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet. Achten Sie bei Benutzung des oberen Bettes durch Kleinkinder (unter 6 Jahren) auf die Gefahr des Herunterfallens.
- Die Benutzung der Ferienwohnung und der zur Verfügung gestellten Einrichtungen und elektrischen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
- Informationen zur Unterkunft : Haustiere leben im Gebäude
- Jedes Mal, wenn Sie das Ferienhaus verlassen, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und Regen und Wasserschäden vorzubeugen.
- Licht, Klimaanlage, Ventilatoren und elektronische Geräte wie z.B. Fernseher müssen ausgeschaltet werden, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen. Es ist nicht erlaubt, die Klimaanlage eingeschaltet zu lassen, wenn Sie sich nicht in der Ferienwohnung aufhalten.
- Der Vermieter / Verwalter haftet nicht für Wertgegenstände oder Garderobe.
- Während der Nutzung der Terrassen- und Balkonbereiche müssen Kinder jederzeit von ihren Eltern beaufsichtigt werden. Zigarettenstummel müssen ordnungsgemäß entsorgt und dürfen nicht auf das Grundstück geworfen werden.
- Alle Schäden müssen dem Vermieter / Verwalter so schnell wie möglich gemeldet werden. Wenn entstandene Schäden nicht gemeldet werden, kann es zu einem Abzug von der Kaution führen. Um Schäden zu vermeiden, dürfen (ohne vorherige Vereinbarung) keine Möbel von einem Raum in einen anderen gebracht werden.
- Als Gast erhalten Sie von uns Schlüssel für die FeWo, Tiefgarage und den Fahrradraum. Ein Verlust der Schlüssel muss umgehend dem Vermieter / Verwalter gemeldet werden. Im Fall des Verlusts haftet der Mieter und muss die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage tragen.
- Wir bitten Sie die Wohnung stets sauber zu halten und von Ihnen verursachte Flecken direkt zu beseitigen. Bitte räumen Sie auch das benutzte Geschirr sauber wieder in die Schränke ein.
- Bitte hinterlassen Sie die Unterkunft bei Ihrer Abreise besenrein und in demselben Zustand, in welchem Sie sie vorgefunden haben.
- Eine Verletzung dieser Hausordnung verstößt gegen die Mietbedingungen gemäß Mietvertrag.
- Der Eigentümer und/oder der Verwalter der Ferienwohnung behalten sich das Recht vor, den Mietvertrag zu beenden und Gäste oder Besucher, die sich weigern, diese Hausordnung zu befolgen oder Nachbarn oder andere Bewohner der Gemeinde belästigen aus der Wohnung und vom Grundstück zu verweisen.
- Jeder sollte sich so verhalten, dass Bewohner nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm und Geräusche gestört werden.
- Halten Sie bitte auch in Ihrem Interesse in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und zur Nacht von 22 bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr, absolute Ruhe. An Wochenenden, Sonn- und Feiertagen ist jeglicher Lärm untersagt.
- Nutzen Sie Musikinstrumente, TV, Radio etc. nur auf Zimmerlautstärke. Dies gilt im Besonderen bei geöffneten Fenstern/Loggien und Terrassen. Hausmusik ist in der Zeit von 10 bis 13 und 15 bis 20 Uhr gestattet.
- Das Ausschütteln oder Ausklopfen von Teppichen, Decken oder anderen Gegenständen aus/über Fenstern, Loggien, Terrassen und Gemeinschaftsflächen ist untersagt. Ebenfalls das sichtbare Aufhängen von Wäschestücken über die Balkonbrüstungen sowie das Trocknen von Wäsche. Das Grillen oder offenes Feuer auf den Loggien oder Terrassen ist streng verboten.
- Der Müll ist zu trennen. Küchenabfälle und Restmüll kann auf den Müll-Sammelstellen bei Haus A, B und C entsorgt werden. Für Papier/Pappe, Kunststoff, Wertstoffe sowie Flaschen stehen vor den Häusern entsprechende Container.
- Das Spielen in Treppenhäusern, Fluren, vor den Hauseingängen und auf den Pkw-Stellplätzen ist nicht erlaubt. Mehrere ausgewiesene Spielplätze in den Grünanlagen stehen zur Verfügung. Eltern haften für ihre Kinder.
- Der Hauswart unterliegt ausschließlich der Weisungsbefugnis der Verwaltung.
- Sorgfaltspflicht der Hausbewohner
- Die Hauseingangstüren sind geschlossen zu halten.
- Aufzüge, öffentliche Wege in den Gebäuden sowie Grünflächen dürfen nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Gegebenenfalls sind Aufzugswände und Böden durch geeignete Materialien zu schützen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für die Schäden.
- Die öffentlichen Wege/Treppenaufgänge in den Gebäuden dienen im Brandfall als Fluchtwege und dürfen nicht durch Möbel, Fahrräder etc. verstellt werden.
- Haustierhaltung bedarf der Zustimmung der Verwaltung. Der Halter haftet für Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen. Bitte halten Sie Haustiere von den Grünanlagen und Spielplätzen fern. Erteilt der Verwalter eine beantragte Zustimmung nicht oder er widerruft eine erteilte Zustimmung, so kann der Eigentümer einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nach § 25 WEG herbeiführen. Es genügt die einfache Mehrheit.
- Auf dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen nur solche Kraftfahrzeuge abgestellt werden, die über eine amtliche Zulassung und eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Plakette) verfügen. Dies gilt für das gesamte Grundstück, außer den privat angemieteten Stellplätzen auf dem Parkdeck und der Tiefgarage.
- In der Wohnanlage der WEG/TEG Panoramic sind Hunde anzuleinen.
